SR 0.232.111.11

0.232.111.11

Basisdaten

abgeschlossen in Den Haag am 6. November 1925
In der Schweiz in Kraft seit 1. Juni 1928
Depositar: CH
Für ev. Statusänderungen s. die Informationen des Depositars.
Hinweis: Die Übereinkunft ist für die Schweiz nur noch anwendbar in den Beziehungen mit den Staaten, die dem Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (SR 0.232.111.13) nicht beigetreten sind.

Vertragsparteien ggü. CH seit Vertragsparteien ggü. CH seit
Brasilien 26.10.1929 Polen 10.12.1928
Dominikanische Republik 6.4.1951



Folgende Staaten sind zwar noch Vertragspartei gegenüber der Schweiz, aufgrund ihres Beitritts zum späteren Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben tritt die Geltung dieses Übereinkommen aber hinter den Neueren zurück.

Vertragsparteien ggü. CH seit Vertragsparteien ggü. CH seit
Deutschland 1.6.1928 Spanien 1.6.1928
Frankreich 20.10.1930 Syrien 17.11.1930
Fürstentum Liechtenstein 14.7.1933 Türkei 21.8.1930
Libanon 17.11.1930 Tunesien 20.10.1930
Neuseeland 10.1.1933 Ungarn 5.6.1934
Portugal 13.5.1931 Vereinigtes Königreich 1.6.1928
Schweden 1.1.1934