Panorama

S = Statusinformationen

  • Der Zugang zum Recht kann nicht nur für den Rechtsschutz des Einzelnen, sondern auch zum Schutz der Interessen der Rechtsgemeinschaft relevant sein. Hinsichtlich der Interessenwahrung der Gemeinschaft setzen Staaten zum einen auf die diplomatischen und konsularischen Dienste oder Kooperationen auf Regierungsebene und zum anderen auf internationale behördliche Zusammenarbeit.1 So haben etwa die Schweiz und die Europäische Union mit dem Ziel, den Wettbewerb und letztlich das Funktionieren des Marktes zu schützen, ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts geschlossen.2
  • Auf Anregung insbesondere der Kantone Genf und Zürich hatte der Bundesrat in einem Entwurf zur Revision der ZPO Anpassungen vorgeschlagen, die es den Kantonen ermöglichen sollen, spezialisierte Gerichte für die Bearbeitung internationaler Handelsstreitigkeiten zu schaffen. Mit dem auf diese Weise optimierten Zugang zum Recht bzw. zur Rechtspflege wird die Attraktivierung der Schweiz als internationaler Justizstandort angestrebt.3 Der Entwurf4 sah etwa eine Kompetenzerweiterung der kantonalen Handelsgerichte sowie die Möglichkeit vor, Verfahren in englischer Sprache zu führen und die Beweisabnahme mittels Videokonferenz5 zu realisieren.6 Die Gesetzesänderung wurde am 17. März 2023 durch das Parlament beschlossen und berücksichtigt insbesondere die genannten Punkte.7 Die revidierten Bestimmungen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.8
  • Die Schweiz ist dem HGÜ S beigetreten.9 Das Übereinkommen ist für die Schweiz am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.10
  • Der Zugang zu Gerichten sowie die internationale Anerkennung von Urteilen werden auch von der Haager Konferenz stetig weiterentwickelt. Es lohnt sich gerade in dieser Hinsicht eine Überprüfung des aktuellen Verfahrensstands der entsprechenden (sachlich weiter ausdifferenzierten) Projekte.11
  • Das American Law Institute (ALI) und das Institut international pour l'unification du droit privé (UNIDROIT) haben mit den Principles of Transnational Civil Procedure Grundregeln mit Modellcharakter für internationale handelsgerichtliche Verfahren zur Verfügung gestellt.
  • Das Parlament diskutiert im Rahmen des Geschäfts Nr. 21.082 die Etablierung eines wirksamen kollektiven Rechtsschutzes.12 Die Vorlage sieht im Wesentlichen eine Stärkung des Verbandsklagerechts sowie die Einführung von kollektiven Vergleichen vor.13 Bereits im Vernehmlassungsstadium hatte das Gesetzgebungsprojekt zahlreiche und lautstarke Kritker,14 weshalb sich kaum eine Prognose über den weiteren Gang des Vorhabens treffen lässt. Der die parlamentarischen Beratungen eröffnende Nationalrat hat nach einer ausführlichen Debatte15 beschlossen, auf das Geschäft nicht einzutreten und damit von einer Detailberatung abzusehen.16 Die Vorlage muss noch vom Ständerat behandelt werden.

  1. Zur Klärungsbedürftigkeit der Terminologie in diesem Bereich Kren Kostkiewicz/Rodriguez, Rn. 81 ff. 

  2. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts vom 17. Mai 2013 ( ZAW CH/EU ). Vgl. auch den dazugehörigen Notenaustausch vom 17. Mai 2013 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Europäischen Kommission zur Notifikation hoheitlicher Akte im Bereich der Wettbewerbspolitik (SR 0.251.268.11). 

  3. Der Vorschlag ist freilich eine Reaktion auf internationale Entwicklungen etwa in Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden oder Singapur (hierzu Kruisinga, Commercial Courts in the Netherlands, Belgium, France and Germany – Salient Feature and Challenges, IPRax 2019, 277; Godwin/Ramsay/Webster, International Commercial Courts: The Singapore Experience, MJIL 2/2017, 1). 

  4. Entwurf zur Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), BBl 2020 2785

  5. S. zu diesem Aspekt auch im Wegweiser zur internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen das Panorama

  6. Zum Ganzen die Botschaft zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) vom 26. Februar 2020, BBl 2020 2697, 2718 f. Zu den parlamentarischen Beratungen des Geschäfts 20.026. S.a. Nobel, Auf Englisch prozessieren: Zum Zurich International Commercial Court (ZICC), in: Jusletter 5. Mai 2025; Bernet, Der Zurich International Commercial Court (ZICC), SJZ 2025, 591 ff. 

  7. S. für den Beschluss BBl 2023 786

  8. AS 2023 491, Ziff. III

  9. S. zu diesem Übereinkommen aus Perspektive des schweizerischen Rechts Trüten, Die Schweiz im europäischen und internationalen zivilprozessualen Rechtsraum – Stand und Perspektiven, EuZ 08/2023, J1 ff.; Girsberger/Trüten, Beitritt der Schweiz zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen: Bedeutung für das schweizerische Internationale Zivilprozessrecht und Einordnung in das internationale Regelungsumfeld, SRIEL 2024, 165 ff.; Hasnaoui, Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen und die Schweiz. Auslegungsfragen, Rechtsprechung und Normkonflikte, AJP 2025, 624 ff.; Anthonioz, La Convention de La Haye de 2005 sur les accords d’élection de for et son impact pour la Suisse, SJZ 2024,155 ff.; Hostettler, Geplanter Beitritt der Schweiz zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen. Einige Überlegungen zu den Implikationen, ZZZ 2022, 292 ff. 

  10. Vgl. dazu die Notifikation des Depositars NL vom 18. September 2024. 

  11. S. zur Diskussion i.d.Z. etwa Trüten, Sammelklagen in Europa und der Schweiz — eine unendliche Geschichte?, EuZ 2018, 184 ff.; Peter/Hoffmann-Nowotny, Der ZPO-Revisionsentwurf zum kollektiven Rechtsschutz, AJP 2022, 573 ff.; Peter, Kollektiver Rechtsschutz im Vorentwurf zur Änderung der ZPO, ZZZ 2019, 108 ff.; Woopen, Verbandsklage in der Schweiz, SJZ 2022, 626 ff.; Kneifl, Kollektiver Rechtsschutz, SJZ 2022, 886; Kistler/Lisik, Die Sammelklage erobert Europa – zieht die Schweiz mit?, ex ante 2018, 29 ff.; Lauer, Kollektiver Rechtsschutz im Schweizerischen Privatrecht, BJM 2017, 173 ff. 

  12. S. die Botschaft zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbandsklage und kollektiver Vergleich), BBl 2021 3048 sowie den dazugehörigen Entwurf , BBl 2021 3049. 

  13. Siehe dazu die Botschaft, 9 ff. 

  14. S. zu den Beratungen vom 17. März 2025 AB 2025 NR 369 ff. und AB 2025 NR 379 ff. 

  15. AB 2025 NR 382.